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   RG, 12.09.1930 - I 950/30   

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https://dejure.org/1930,238
RG, 12.09.1930 - I 950/30 (https://dejure.org/1930,238)
RG, Entscheidung vom 12.09.1930 - I 950/30 (https://dejure.org/1930,238)
RG, Entscheidung vom 12. September 1930 - I 950/30 (https://dejure.org/1930,238)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wann beginnt die Verjährung der sog. passiven Bestechung, wenn sie durch Annahme eines Schuldversprechens und der daraufhin fortdauernd gewährten Vorteile begangen wird? 2. Kann in einem Verfahren wegen Bestechung nach § 331 StGB. der als Zeuge vernommene Geber des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 64, 296
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 23.08.1961 - 2 StR 267/61

    Beginn der Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt der Deliktsvollendung - Abschluss

    Sie bezieht sich für ihre Ansicht auf die Entscheidung RGSt 64, 296.

    Für den Fall der Bestechlichkeit ist das in den Urteilen RGSt 64, 296 und BGHSt 11, 347 [BGH 22.05.1958 - 1 StR 551/57] ausgesprochen.

    Beide Urteile betreffen Fälle, in denen auf Grund einer einmal getroffenen Unrechtsvereinbarung der angeklagte Beamte längere Zeit hindurch laufend Vorteile angenommen hatte, im Falle RGSt 64, 296 den Erlaß des Pachtzinses für einen Acker während mehrerer Jahre, im Falle BGHSt 11, 347 [BGH 22.05.1958 - 1 StR 551/57] die Annahme eines Anteiles am jährlichen Gewinn aus der Vertretertätigkeit des Vorteilgebers.

  • BGH, 13.10.1994 - 1 StR 614/93

    Untreue - Selbständige Taten - Vermögensbetreuungspflicht - Bestechungsdelikte -

    So faßt Stree (bei Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. Vorbem. §§ 52 ff. Rdn. 17 - freilich auch nur bei "engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang") die "ratenweise Annahme von Vorteilen" als tatbestandliche Handlungseinheit auf, während die Rechtsprechung bisher eine genauere Überprüfung des Verhältnisses der einzelnen Tatmodalitäten unterlassen hat, wohl deshalb, weil jedenfalls die Annahme von Fortsetzungszusammenhang weitere Erörterungen überflüssig machte (vgl. RGSt 64, 296; BGHSt 10, 237, 240, 243; 11, 345; 16, 207; BGH, Beschl. vom 18. Mai 1984 - 2 StR 867/83; BGHR StGB vor § 1/f. H. Gesamtvorsatz 5, 20, 28; § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 3; § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 4; § 334 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 10.07.1962 - 1 StR 208/62

    Rechtsmittel

    Das Landgericht hat deshalb die Verfolgungsverjährung nach § 67 Abs. 2 StGB mit Recht verneint, weil zumindest noch im Jahre 1957 ohne Nachberechnung Gewährleistungsschäden beseitigt wurden und der Durchsuchungsbefehl vom 28. Oktober 1950 als erste richterliche Handlung die Verjährung unterbrach (vgl. RGSt 64, 296).

    Wie sich nämlich aus den Darlegungen zur Beweiswürdigung auf S. 54 UA ergibt, hat es das Landgericht auch noch im Zeitpunkt der Urteilsverkündung als möglich angesehen, daß D. dem Angeklagten vor der Vornahme seiner pflichtwidrigen Handlungen die Gewährung von Vorteilen versprach, sich also eines Vergehens nach § 333 StGB schuldig gemacht und damit in strafbarer Weise an der dem Angeklagten vorgeworfenen Tat beteiligt haben konnte (RGSt 64, 296, 298).

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